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Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet die Stadtwerke Gotha GmbH zur Gewährleistung von Transparenz und diskriminierungsfreier Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Unabhängigkeit der Netzbetreiber von anderen Tätigkeiten der Energieversorgung sichergestellt werden. Mit dem Gleichbehandlungsprogramm der Stadtwerke Gotha GmbH soll dies gewährleistet werden.


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