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Fernwärme ist eine sehr komfortable und umweltverträgliche Wärmeversorgung für Raumheizungen und zur Wassererwärmung. Sie eignet sich ideal für Mehrfamilienhäuser, Wohnsiedlungen, Bürokomplexe, Industrieanlagen, Krankenhäuser, Hotels, Supermärkte und Schulen. Aktuell sind bereits mehr als 10.000 Haushalte, Geschäfte und öffentliche Gebäude in Gotha an unser Fernwärmenetz angeschlossen. 

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Alle Vorteile auf einen Blick:

  • Platzersparnis:  kompakte Übergabestation, kein Heizkessel oder Schornstein nötig, keine Lagerung von Brennstoffen
  • Komfort und Kostenersparnis: keine Kosten für neues Heizsystem und Schornsteinfeger
  • Zukunftssicher und sehr gute CO2-Bilanz: Erfüllung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), umweltfreundliche Erzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung, niedriger Primärenergiefaktor von 0,3

DIE HEIZENERGIE DER ZUKUNFT

Die Quellen dieser klimafreundlichen Energie sind die Kraftwerke der Stadtwerke Gotha: die drei erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerke Gotha-West, Breite Gasse und Siebleben. Sie arbeiten nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), erzeugen also gleichzeitig Strom und Wärme. Damit sind sie besonders effizient und umweltschonend. Das Heizkraftwerk Gotha-West ist 1994 in Betrieb gegangen und ausgerüstet mit vier Gasmotoren und zwei Gaskesseln. Das Blockheizkraftwerk Siebleben gibt es seit 1993, und es liefert neben Wärme auch Strom mit einer Leistung von 7,7 MW thermisch und 0,7 MW elektrisch. Eine weitere Erzeugeranlage ist 2020 am Standort der Umform-Station „Breite Gasse“ dazugekommen. Seit dem November 2022 ist dieses neue Heizkraftwerk Mitte mit drei Gasmotoren und einem Heizkessel vollständig. Neben den Heizkraftwerken Gotha-West und Gotha-Siebleben wird das neue Kraftwerk künftig mit einer Gesamtleistung von insgesamt mehr als 17 Megawatt für Gotha Wärme und auch Strom produzieren.

Die Stadtwerke Gotha sind davon überzeugt, dass die Fernwärme eine zentrale Rolle bei der Dekarbonisierung des Wärmesektors in Gotha spielen wird. Aus diesem Grund haben die Stadtwerke Gotha gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 ThürKlimaG eine Wärmenetzstrategie erstellt. Dieses Konzept kann im Fernwärmebereich eingesehen werden. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per Mail an uns.

 

Häufige Fragen und Antworten

Welche Vorteile hat das Heizen mit Fernwärme für mich?

Wer sich für Fernwärme entscheidet, vergrößert automatisch seine Wohn- und Nutzfläche im Keller. Denn die Fernwärme kommt direkt zu Ihnen ins Haus. Der Brenner oder Kessel wird durch eine platzsparende Fernwärmestation ersetzt. Für die Aufstellung der Anlage entstehen einmalig Kosten. Die vorhandenen Heizkörper in den Wohnräumen können problemlos weiterverwendet werden. Und noch ein Vorteil: Kosten für den Schornsteinfeger gehören ebenso der Vergangenheit an.

Wie kann ich einen Fernwärmeanschluss beantragen?

Unsere Berater prüfen gern, ob ein Anschluss an das Fernwärmenetz möglich ist. Für die Anmeldung nutzen Sie einfach unser Anmeldeformular, das Sie hier herunterladen können:

Worauf sollten Bauherren bei der Planung achten?

Wenn Sie Bauherr sind und Ihr Zuhause an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Gotha anschließen möchten, dann sind Sie bei uns genau richtig. Schon vor Baubeginn gibt es einige Dinge zu klären, die für den Netzanschluss wichtig sind. 

Ihre sieben Schritte zum Netzanschluss

  • Planung - Sie nehmen Kontakt mit uns auf und wir prüfen, ob Ihr Gebiet für Fernwärme erschlossen ist oder eine Erschließung geplant ist. Gemeinsam ermitteln wir die Anschluss-,  Förder- und Versorgungsmöglichkeiten.
  • Antrag zur Herstellung - Sie schicken uns einen Antrag zur Herstellung des Fernwärmeanschlusses zu.
  • Individuelles Angebot - Wir senden Ihnen ein individuelles Angebot für den Anschluss und die Versorgung mit Fernwärme.
  • Auftrag - Sie nehmen das Angebot an, und wir besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen.
  • Anschluss herstellen - Wir bauen Ihnen den Fernwärme-Hausanschluss bis in den gemeinsam festgelegten Übergaberaum.
  • Anbindung durch Heizungsfachbetrieb - Sie beauftragen einen Heizungsfachbetrieb Ihrer Wahl mit der Anbindung Ihrer Heizung und Trinkwassererwärmung an die Fernwärme.
  • Abnahme und Inbetriebnahme - der Installateur beantragt die Inbetriebnahme Ihrer Fernwärmeversorgung.

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem >> Bauherren-Service

Welche Förderungen gibt es?

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes tritt auch die überarbeitete BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie am 1. Januar 2024 in Kraft. So sind bis zu 70 % der Investitionskosten förderfähig.

Für den Heizungstausch gibt es direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten:

  • eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die wie bisher allen privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümern, Vermieterinnen und Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen sowie Kommunen offensteht.
  • einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
  • einen Klimageschwindigkeits-Bonus von zunächst 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen für selbstnutzende Eigentümer.

Bis 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20 Prozent, danach wird er um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgesenkt. Ab dem 1. Januar 2029 beträgt er also 17%. Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt, deren funktionstüchtige Biomasse- oder Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.

Die Boni sind kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung bis zu 70 Prozent betragen (das heißt bei einer Kumulierung mehrerer Boni wird der Fördersatz bei 70 Prozent gedeckelt).

Regelungen für Vermieterinnen und Vermieter
Vermieterinnen und -vermieter werden ebenfalls die Grundförderung erhalten, die sie nicht über die Miete umlegen dürfen. Hierdurch wird der Anstieg der Mieten durch energetische Sanierungen gedämpft.

Quelle und weitere Infos unter: www.energiewechsel.de/

Wie kann ich meinen Fernwärmebedarf ändern?

Sollte sich Ihr Wärmebedarf während der Vertragslaufzeit ändern – weil Sie z.B. regenerative Energiequellen nutzen oder kürzlich Wärmedämmmaßnahmen durchgeführt haben - melden Sie uns dies bitte rechtzeitig.

Sie interessieren sich für Fernwärme?

Kontaktieren Sie uns – Wir beraten Sie gern!

Stefanie Nehlert

Stefanie Nehlert

Fernwärme-Vertrieb

Telefon: Tel. 03621 / 433-179

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